Wie man den Rechtsschutz torpediert
In Düsseldorf spielt sich – von der Öffentlichkeit weitgehend unbemerkt – eine kleine Trägodie ab. Dieses Theaterstück könnte auch unter dem Motto stehen: »Wie sich der Rechtsstaat still und leise verabschiedet«. Das Schlimme daran: Niemand scheint sich noch darüber aufzuregen, wenn die Politik in die Unabhängigkeit der Justiz einzugreifen versucht. Was ist geschehen?
Am Verwaltungsgericht Düsseldorf wurde am 28. August 2015 eine Feststellungsklage der Anmelderin der DÜGIDA-Kundgebungen, eine an PEGIDA angelehnte Veranstaltungsform in Düsseldorf, die im ersten Jahresdrittel für Aufsehen gesorgt hatte, verhandelt. Im Januar dieses Jahres hatte das Verwaltungsgericht mit einer Einstweiligen Anordnung (im Eilverfahren nach § 123 VwGO) einen Aufruf des Düsseldorfer Oberbürgermeisters Thomas Geisel zur Teilnahme an der Gegenkundgebung sowie eine symbolische »Licht-aus-Aktion« untersagt (Aktenzeichen 1 L 54/15). Diesen Beschluß hatte das OVG Münster mit der bemerkenswerten Begründung aufgehoben, die Sache sei zu schwierig, um sie in der Kürze der für ein Eilverfahren zur Verfügung stehenden Zeit zu entscheiden, solche weitreichende Rechtsfragen könnten nicht außerhalb des Hauptsacheverfahrens geklärt werden (Beschluß 15 B 45/15).
Nicht nur wegen dieser Enthaltsamkeit, die die Internetausgabe der legal tribune am 05.02.2015 in die Nähe der Rechtsschutzverweigerung rückte (http://www.lto.de/recht/hintergruende/h/duegida-demonstration-oberbuergermeister-duesseldorf-rechtsschutz/*), entbrannte ein vehementer öffentlicher Streit um das Verfahren.
Denn der Oberbürgermeister der Landeshauptstadt, von nicht wenigen mittlerweile als die »Geis(s)el Düsseldorfs« bezeichnet, hatte zunächst öffentlich erklärt, den Beschluß der ersten Instanz nicht befolgen zu wollen; ob die Lichter in der Stadt abgeschaltet würden, sei »unsere Kanne Bier« (und nicht etwa eine Frage der öffentlichen Sicherheit und Ordnung, d. Red.?). In der daraufhin einsetzenden Debatte wurde zunehmend der Präsident des Verwaltungsgerichts, Dr. Andreas Heusch, der gleichzeitig Vorsitzender der Beschlußkammer ist, mit Angriffen, die eine sehr persönliche und polemische Färbung annahmen, kritisiert. Er sah sich sogar gezwungen, über die Presse dem Oberbürgermeister zu bescheinigen, dieser gefährde den Rechtsfrieden.
Der Mut vor Königsthronen, der das Gericht und seinen Vorsitzenden im Eilverfahren noch ausgezeichnet hatte, war ihm am 28. August, aus welchen Gründen auch immer, abhanden gekommen. Zwar erläuterte der Vorsitzende in salbungsvollen Worten, daß das Gericht nach wie vor an seiner Rechtsansicht festhalte, der Aufruf des OB sei rechtswidrig gewesen und habe einen Grundrechtseingriff gegen die Klägerin dargestellt. Nur fehle jetzt, im Hauptsacheverfahren, leider das sogenannte Feststellungsinteresse der Klägerin (also die Prozeßvoraussetzung, damit ein Gericht eine Angelegenheit entscheiden kann, die sich durch Zeitablauf erledigt hat). Die Klage (1 K 1369/15) wurde somit abgewiesen.
Trotz dieses für den OB zunächst günstigen Ergebnisses gibt dieser sich nicht zufrieden, tritt vielmehr nach: Der DS-Redaktion liegt eine Einlassung Geisels vor, in dem dieser den VG-Präsidenten mit scharfen Worten angreift. Darin äußert sich Geisel in einer anmaßenden Art und Weise, indem er nicht etwa in erster Linie rechtliche, sondern hauptsächlich politische Vorwürfe an das Gericht richtet: Er halte »diese Form der ›Rechtsprechung‹« für bedenklich, da das Verwaltungsgericht sich »sehr wohl darüber bewußt sein mußte, daß die Klägerin seine Äußerungen als Einladung zur Fortsetzung ihrer menschenverachtenden Umtriebe werten würde.« Nicht Recht und Gesetz sollen also offenbar fürderhin ausschlaggebend sein für die Justiz, sondern Prinzipien der politischen Korrektheit und das, was der Herr Oberbürgermeister für angemessen hält.
Seine »Erwartungen« an die Justiz formuliert OB Geisel, der wohl noch nie etwas von Gewaltenteilung gehört hat, wie folgt: »Ich erwarte, daß Sie sich zukünftig bei der Ausübung ihres Amtes der angemessenen Zurückhaltung befleißigen und nicht ohne Veranlassung kontroverse politische Diskussionen auslösen bzw. verschärfen, die geeignet sind, den Rechtsfrieden in unserer Stadt zu gefährden.«
Die Klägerin steht nunmehr vor der surrealen Situation, daß sie vom OVG im ersten Verfahren wegen der kurzen Entscheidungszeit (sinngemäß) auf das Hauptsacheverfahren verwiesen wurde, dieses Verfahren nun aber mangels Feststellungsinteresses unzulässig sein soll. Anders ausgedrückt: Das OVG hat im Eilverfahren in der Sache nicht entschieden, weil die Zeit zu knapp war, das VG Düsseldorf hat in der Sache ebenfalls nicht entschieden, weil die Klage nicht zulässig war, dieselbe Klage, die aber nach Meinung des OVG nur im Hauptsacheverfahren entschieden werden kann!
Ein effektiver Rechtsschutz, wie ihn das Grundgesetz in Artikel 19 Absatz 4 vorschreibt, sieht anders aus. Hier wurde er torpediert. Daher wird das Verfahren wahrscheinlich nicht eher als vor dem Bundesverfassungsgericht enden. Unabhängig davon bliebe zu prüfen, ob ein Oberbürgermeister, der sich in so eklatanter Weise über Recht und Gesetz hinwegsetzt, nicht auch ein Fall für die Kommunalaufsicht wäre.
Kevin Schulz
3 Antworten
Wie Geisel den „Rechtsfrieden“fördert, sieht man hier (Stand 9.9.’15, 17:35 h): http://www.duesseldorf.de/fluechtlingsbeauftragte/index.shtml „Flüchtlinge sind in Düsseldorf herzlich willkommen.“
Geisel macht die Düsseldorfer Bürger zu Geiseln seines Weltoffenheitswahns. „Weltoffenheit“ ist eine von der Hochfinanz verbreitete Parole zur Zerstörung aller Völker mit Ausnahme diesen einzigen auserwählten Volkes: http://www.geneticsandsociety.org/article.php?id=7058
(Zusatz:) Agenten und Kollaborateure der globalfaschistischen kriegstreiberischen Hochfinanz erkennt man außerdem an Begriffen wie „Diversität“, „Multikultur“ und „Gender“. Das Regime von Düsseldorf gehört besonders deutlich dazu. Deren stalinistischer Gleichschaltungsterror würde durch eine unabhängige Justiz gefährdet und darf für Geisel daher nicht sein.
Ich denke mir, das sowas in Zukunft noch viel öffter passiert!
Man muß doch bloß den Abgeordneten im BT, LT, KT und Stadtrat zuhören, um zu ahnen, was alles auf uns zukommt! Gleichbehandlung vor dem Gesetz? Echt jetzt?
Was sagten Sie gestern so im BT, Herr Maas?