Nachdem die Freitagsgebete des Islamischen Kulturvereins (IKV) in der Querenburger Straße seit Jahren für Unmut gesorgt hatten, soll der Moscheebetrieb verlegt werden. Geplant ist, in einem Gewerbegebiet an der Castroper Straße ein Moscheezelt für 400 Besucher zu errichten.

Nun ist der IKV kein Unbekannter. Auf seiner Netzpräsenz weist er zwar jegliche Vorwürfe bezüglich einer Nähe zur Muslimbruderschaft zurück und betont ausdrücklich:
“Wir legen Wert auf die Tatsache, dass unsere Vereinsstatuten und Handlungen übereinstimmend mit dem deutschen Grundgesetz sind” und dass man “keiner ausländischen Organisation oder Institution zugehörig und somit auch ideologisch und finanziell unabhängig“ sei.

Ein aktueller Bericht der NRW-Landesregierung (Vorlage 17/1816), der kürzlich während einer Sitzung des Innenausschusses vorgestellt wurde und sich mit dem Thema „IKV Bochum bzw. Khaled-Moschee“ beschäftigt, sieht das ganz anders. Wörtlich wird dort u.a. ausgeführt: „Der Islamische Kulturverein Bochum (IKV Bochum) sowie die durch diesen betriebene Khaled-Moschee sind der Verfassungsschutzbehörde Nordrhein-Westfalen bekannt. Personelle und strukturelle Verbindungen des Vereins in den Extremismus werden im Rahmen des gesetzlichen Auftrags des Verfassungsschutzes untersucht.”

Und weiter: “So wird der Verein auch als AnlaufsteIle für Personen mit Bezügen zu beobachteten islamistischen Bestrebungen bewertet. Hierzu gehören neben salafistischen Bestrebungen vor allem Aktivitäten aus dem Spektrum der Muslimbruderschaft, zum Beispiel durch Auftritte von Referenten aus deren Umfeld, welche bereits mehrfach in der Khaled Moschee des IKV festgestellt wurden. Die Muslimbruderschaft strebt die Einführung einer islamistischen Gesellschaftsordnung an mit dem Ziel, dass letztlich auch der Staat durch die Religion geprägt wird. Säkulare demokratische Staatssysteme werden seitens der Muslimbruderschaft abgelehnt beziehungsweise nur als Übergangslösung akzeptiert. Die Gesetzgebung liegt nach der allgemeinen Vorstellung der Muslimbruderschaft nicht in der Hand des Volkes, sondern bei Gott, der den Koran herabgesandt und den Propheten rechtgeleitet habe.“

Allen Ausflüchten zum Trotz haben also an dem bisherigen Standort der Khaled-Moschee auf Einladung des IKV radikale Islamisten gepredigt, die das demokratische Staatssystem ablehnen bzw. nur als „Übergangslösung“ akzeptieren. Warnungen vor einer immer weiter voranschreitenden Islamisierung und Hinweise auf die Problematik der „Hassprediger“ in Moscheen wurden und werden nicht nur in Bochum seitens der etablierten Politiker immer wieder heruntergespielt.
Nach dem unsäglichen Hin und Her in Bezug auf den Terrorhelfer Sami A. ist dies ein weiterer Fall, in dem die Stadt Bochum eine unglückliche Figur macht. Dies besonders vor dem Hintergrund, dass die Stadt den Islamverein aktiv unterstützt und laut Presseberichten sogar das Grundstück an der Castroper Straße ausgewählt hat.
Die Ratsgruppe der NPD hat deshalb einen umfangreichen Fragenkatalog an die Verwaltung gerichtet, in dem u.a. der Stand des Moscheebauvorhabens und der Stand der Kenntnisse bezüglich des IKV erfragt werden. Auf die Antworten darf man gespannt sein.(sp)