Asyl: Beschlagnahme von Immobilien geplant

Schon seit langem warnen Kritiker des ausufernden Asylmissbrauchs, dass neben den Kosten auch die Versorgung mit Wohnraum zum Problem werden könnte. Wer in diesem Zusammenhang das Gespenst der Enteignung an die Wand malte, wurde von Politik und Medien rasch ins gesellschaftliche Aus gestellt und verbal angegriffen.

Vor einigen Wochen meldeten sich die ersten ratlosen Bürgermeister und durchgeknallten Inhaber politisch korrekter Parteibücher, die „Zwangsanmietungen“ leerstehenden Wohnraums forderten. „Auf keinen Fall!“ tönte es aus den Redaktionsstuben der ewigen Beschwichtiger, schließlich sei Eigentum etwas Heiliges, an dem niemand rütteln dürfe.

Ende August tauchte der erste konkrete Fall in der Regionalpresse auf. In der niedersächsischen Stadt Wolfenbüttel machten die Verantwortlichen der „Gemeinnützigen Wohnstätten eG“ keine Anstalten, den Forderungen der Stadt nach Vermietung leerstehender Wohnungen an „Flüchtlinge“ nachzukommen. Die Stadt setzte darauf nach Angaben der Netzseite regionalwolfenbuettel.de dem gemeinnützigen Vermieter eine Frist, „bis spätestens zum 31. August 2015 Mietverträge für sämtliche zur Verfügung stehenden Wohnungen zum Zweck der Unterbringung von Flüchtlingen vorzulegen.“ Für den Fall der Weigerung wurde der Gang an die Öffentlichkeit angedroht, zu mehr reichte es (noch) nicht.

Inzwischen lässt man auch auf Bundesebene die Katze aus dem Sack. Aus dem ARD-Hauptstadtstudio drang die Meldung, Bund und Länder würden eine „zeitlich befristete Zwangsvermietung leerstehender Immobilien“ zur Unterbringung von Flüchtlingen prüfen. Laut einem „Papier“ der Bund-Länder-Arbeitsgruppe sei ein „Beschleunigungsgesetz“ in der Prüfung, das vor allem auf nicht genutzte Gewerbeimmobilien abziele, aber auch den Blick auf Einfamilienhäuser gerichtet hätte.

Was vor wenigen Wochen noch als „fremdenfeindliche Verschwörungstheorie“ verdammt wurde, wird nun ganz offen ins Gespräch gebracht. Die Frage ist nur, wie weit werden die Herrschenden dieses Krisensystems gehen? Die Ländergesetze lassen faktische Enteignungen bereits zu, allerdings nur unter der Voraussetzung, dass „Gefahr in Verzug“ sei. Dabei handelt es sich aber um einen beliebig dehnbaren Begriff.

Denkbar wäre, dass auf leerstehende Super- oder Baumärkte zugegriffen und nicht wie in Heidenau auf ein Angebot des Vermieters gewartet wird. Gleiches könnte für Produktions- und Bürotrakte insolventer Firmen gelten. Ein Rückzug des Angebotes durch den Eigentümer wie im Falle eines ehemaligen Solar-Herstellers in Großröhrsdorf in Sachsen wäre dann nicht mehr möglich. Kommunale Immobilien wie Dorfgemeinschaftshäuser oder Rathäuser eingemeindeter Orte sind teilweise schon in den Blick geraten, genau wie Immobilienportale, die Häuser und Wohnungen zum Kauf oder zur Vermietung anpreisen. In Thüringen hat die Staatskanzlei ein Formular online gestellt, in dem Bürger zur „Meldung von Liegenschaften zur Unterbringung von Flüchtlingen“ aufgefordert werden. Gefragt wird nach der „Art der Liegenschaft“ und der „Aufnahmekapazität“. Der Eigentümer scheint keine Rolle zu spielen, was bei einer rot-rot-grünen Landesregierung wenig verwundert.

In Mitteldeutschland werden sich viele noch an die „Wohnungskommissionen“ erinnern, die den knappen Wohnraum zu verteilen hatten. Die darin „ehrenamtlich“ tätigen Bürger setzten sich oftmals über die Interessen der Eigentümer hinweg und auch der „Bedarf“ potentieller Mieter wurde gern an eigenen Befindlichkeiten ausgerichtet. Auch heute könnten sich „zivilgesellschaftlich engagierte“ Kräfte finden, die diese Machtposition gern einnehmen würden.

Im Moment wird noch heftig diskutiert. Der Haus- und Grundbesitzerverein hat Widerspruch eingelegt und auch einige Abgeordnete der Unionsfraktion grummeln vorsichtig. Die Mitleids- und Moralkeulen stehen aber schon bereit, in Aktion zu treten. Witterungsunbilden, Fotos nasser Zelte und matschiger Wege, dazu Filmsequenzen schreiender Frauen und Kindern in den Nachrichtensendungen werden das Ihre tun, um „hartherzigen“ Hauswirten mittels noch härterer Gesetze beizukommen. Die Wirklichkeit übertrifft seit Wochen jede Prophezeiung. Und: Was wird man tun, wenn sich Einwanderer einfach selbst in Wohnungen einquartieren und die bisherigen Mieter zusehen können, wo sie bleiben?

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4 Antworten

  1. Es gibt in der BRD mindestens 22 US-Militärstützpunkte zuzüglich der US-Botschaft in Berlin und zahlreiche US-Konsulatsgebäude. Dort gehören die Opfer der US-Dauerkriegsverbrechen untergebracht. Die völkermörderischen US-Besatzer sind zu vertreiben. Das Gelingen erscheint insofern möglich, als ein erheblicher Teil der sog. Flüchtlinge aus militanten sog. Islamisten besteht, die zum Dank für die freundliche Aufnahme vielleicht ihr Können beweisen werden.

  2. Da fragt man sich was noch alles kommen muss. Sobald es kalt wird, werden ganze Wohnungen beschlagnahmt und das im Namen der „Flüchtlinge“.

  3. Ich möchte gerne (selbstverständlich ganz demokratisch) anonym eine die meiste Zeit leer stehende, komfortabel eingerichtete und für Flüchtlinge geeignete Immobilie in grüner Natur melden.
    In Hohenwalde bei Templin.
    Die jetzige Besitzerin (nutzt die Immobilie nur sehr wenige Tage im Jahr) fungiert momentan als amerikanische Marionette.
    Manche Leute sagen auch Bundeskanzlerin zu dieser Frau.

  4. Wartet auf den Winter, dann gehts erst richtig los!
    Während für deutsche Obdachlose kein Cent (kein Wille) übrig ist, wird man die „Reffies“ verhätscheln,beglucken und bemuttern bis zum Gehtnichtmehr!