Abschiebungen bedürfen der Souveränität!

Großbritannien will aus Europäischer Menschenrechtskonvention austreten

Christoph Scholz [CC BY-SA 2.0 (https://creativecommons.org/licenses/by-sa/2.0)]

Eine große Hürde gleich zu Beginn der Verhandlungen über das künftige Verhältnis zwischen Großbritannien und der EU scheint die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) zu werden. EU-Chefunterhändler Michel Barnier machte diese zur Grundlage für ein Abkommen überhaupt.

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Allerdings will sich nicht erst die aktuelle britische Regierung – im Vertrauen auf ein selbständiges, vernunftbasiertes Menschenrechtsverständis – dieser Kette entledigen. Bereits 2013 zogen dies die britischen Konservativen unter Premierminister David Cameron sowie sogar Labour-Premier Tony Blair im Jahr 2011 in Erwägung, Letzterer um nach „Nine-Eleven“ terrorverdächtige Islamisten ausweisen zu können. Theresa May wollte noch in ihrer Zeit als Innenministerin die aus allen Nähten platzenden Anfechtungsgründe für Abschiebungen eindampfen sowie den Rechtsweg gegen Abschiebungen in das Herkunftsland verlegen. Dem stand die EMRK entgegen, die auf möglichst immigrationsfreundliche Rahmenbedingungen ausgelegt ist.

Großbritannien will jedoch nach dem Brexit – völlig zurecht – seine volle Souveränität zurück und sich nicht länger die Auslieferung bestimmter ausländischer Straftäter durch die EMRK erschweren lassen. Nicht weniger wird diese auch zur kontinuierlichen Ausweitung der sogenannten LGBT-Rechte instrumentalisiert, wodurch oftmals eine national selbstbestimmte Familienpolitik nach traditionellem Muster behindert wird. Es gibt ausreichend vernünftige Gründe für eine nationalstaatliche Menschenrechtscharta, weshalb dem Geheul der Leitmedien – als würde die zivilisatorische Menschheitsentwicklung von der EMRK abhängen – selbstbewusst widersprochen werden sollte.

Sascha A. Roßmüller

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2 Antworten

  1. Das war ein gewichtiger Grund für den Austritt, sich nicht sein Recht von der EU vorschreiben zu lassen! Man kann ja fast meinen Brüssel hat das so gestaltet, daß möglichst viele der seit Jahrzehnten in der EU zuviel ausgebildeten Juristen beschäftigt werden müssen! Die Briten nach dem Brexit lehnen es vor allem ab fremde Subproletarier aufzunehmen. Richtig so! Kriminelle, Sozialschmarotzer und Lauschepper hat jedes Volk so schon genug! Die Innenministerin ist selber indischer Abstammung!

  2. Brexit nützt England nichts

    Auch nach Austritt aus der US-Filiale EU bleibt England US-Vasall.
    England hat sich 1914 von der US-Hochfinanz finanzieren lassen,
    um Deutschland anzugreifen (WK I).
    Und blieb auf einem Haufen Schulden sitzen.
    Bei den USA. Bis heute!
    Zu WK II konnten die USA dann England erpressen.
    Bei WK III macht es auch mit.
    Mitgegangen mitgehangen.
    Aus der Nummer kommt es bis zum Untergang der USA nicht mehr raus.