Karlsruhe: Merkels Rechtsverletzung

Das Bundesverfassungsgerichts hat geurteilt: Die damalige Bundeskanzlerin Angela Merkel hat ihre Neutralitätspflicht verletzt, als sie die Wahl des thüringischen Ministerpräsidenten Thomas Kemmerich mit den Stimmen

BRD aktuell: Erneuter Sturm auf die Grenzen

Bundeskanzlerin Merkel überraschte bei ihrer letzten Bundespressekonferenz mit (zu) späten Einsichten. Auf die Frage, ob sie Deutschland in einer »moralischen Verpflichtung« sieht, vor den Taliban